Mon – Frei: 8h00 – 12h30 und 13h00 – 17h00 8002 3322
Online Hörtest
Finden Sie in 3 Minuten heraus, wie gut Sie hören. Der Online-Hörtest liefert Ihnen wertvolle Informationen über das Hörvermögen.

Falls Sie von der Caisse Nationale de Santé (Gesondheetskeess - Nationale Gesundheitskasse - CNS) eine Rückerstattung erhalten, finden Sie hier weitere Informationen über die Anschaffung eines Hörgeräts im Großherzogtum Luxemburg.

1. Machen Sie einen Termin bei Ihrem HNO-Arzt

Nachdem er eine medizinische Diagnose gestellt hat, wird ihr HNO-Arzt eine Verordnung für Hörgeräte ausstellen, die er unmittelbar an die Union de la Caisse Nationale de Santé (Nationale Gesundheitskasse) für eine erste Genehmigung der Kostenübernahme weiterleiten.


2. Termin beim Audio-Phonologischen Dienst (Services Audiophonologiques)

Kurze Zeit später werden Sie eingeladen, sich bei einem Akustiker des Audio-Phonologischen Dienstes vorzustellen. Dort werden zusätzliche Tests durchgeführt, und nach einem ausführlichen und gründlichen Gespräch zur Sache, wird Ihnen die Hörgerätekategorie empfohlen, die in Ihrem Fall sinnvoll und notwendig erscheint. Es reicht dann, wenn Sie diese Angaben auf einem Bestellschein im Lapperre-Fachgeschäft weitergeben.


3. Ihr Hörgerätetechniker Lapperre

Aufgrund der erhaltenen Angaben und entsprechend der ausgewählten Hörgeräte wird der Hörgerätetechniker von Lapperre einen Abdruck Ihrer Ohren machen und Ihnen einige Tage später maßgeschneiderte Hörgeräte liefern, die genau an Ihre Bedürfnisse angepasst sind. Er wird Ihnen erklären, wie Sie sie benutzen, damit Sie den höchsten Hörkomfort erhalten. Diese Geräte werden Ihnen zur Probe zur Verfügung gestellt. Während dieser Zeit können Sie sich mit den Geräten in Ihrer normalen Umgebung vertraut machen.


4. Hörgerätekontrolle beim Audio-Phonologischen Dienst

Nach einer Probezeit von 3 Wochen findet eine Kontrolle der Wirksamkeit beim Audio-Phonologischen Dienst statt.


5. Zustimmung durch Ihren HNO-Arzt

Nach einer letzten Pflichtkontrolle bei Ihrem HNO-Arzt, kann die Kostenübernahme Ihrer neuen Hörgeräten durch die Krankenkasse endgültig genehmigt werden. Sie brauche lediglich einen Termin für die Untersuchung zu machen.


6. Endgültige Anschaffung

Falls die Hörgeräte vollständig von der Caisse Nationale de Santé (Nationale Gesundheitskasse)übernommen werden, wird die Gesamtrechnung unmittelbar an die Kasse weitergeleitet. Andernfalls wird Ihnen lediglich der Differenzbetrag in Rechnung gestellt.

Weitere Themen

Welches Hörgerät soll ich wählen?