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Allgemeine Geschäftsbedingungen Lapperre

version 12.2023

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und Lapperre.

1.2. Durch die bloße Unterzeichnung eines Bestell- oder Reparaturscheins, eines Belegs oder einer sonstigen besonderen Vereinbarung erkennt der Kunde an, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich zur Kenntnis genommen hat und sie vollständig akzeptiert.

1.3. Lapperre rät dem Kunden, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und aufzubewahren.

1.4. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist keine Abweichung von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen möglich. Eventuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden daher keine Anwendung. Der Kunde erklärt ausdrücklich, sich der Tatsache bewusst zu sein, dass er durch die Unterzeichnung der Lapperre-Dokumente ausdrücklich auf seine eigenen allgemeinen und/oder besonderen Geschäftsbedingungen verzichtet.

1.5. Die Bestimmungen der besonderen Bedingungen (die für die verschiedenen spezifischen Vertragsdokumente gelten) von Lapperre gelten stets als Ergänzung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Falle von Widersprüchen zwischen den vollständigen oder teilweisen Bestimmungen der besonderen Bedingungen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen die vollständigen oder teilweisen Bestimmungen der besonderen Bedingungen vor, unbeschadet der Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (für den nicht widersprüchlichen Teil).

1.6. Lapperre behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern und/oder zu ergänzen. Die geänderten/ergänzten Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben keine rückwirkende Kraft und gelten nur für Vertragsdokumente, die nach der Änderung und/oder Ergänzung geschlossen werden.

1.7. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können vom Kunden in jeder Lapperre-Verkaufsstelle angefordert oder auf der Website von Lapperre unter www.lapperre.be eingesehen werden.

2. Identität von Lapperre

2.1. Lapperre ist die Handelsbezeichnung von Sonova Retail Belgium NV, eingetragen in der Zentrale Datenbank der Unternehmen (ZDU / BCE) unter der Nummer 0403.020.251.

2.2. Für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet der Begriff Lapperre alle Verkaufsstellen, Niederlassungen und/oder juristischen Personen, die zum Lapperre-Netzwerk gehören (d. h. die Lapperre Hörzentren und die Lapperre Partner).

3. Angebote, Kostenvoranschläge und Abonnements

3.1. Alle Angebote und/oder Kostenvoranschläge von Lapperre sind stets unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Die Zusendung von Angeboten, Broschüren, Preislisten usw. verpflichtet Lapperre nicht zum Abschluss eines Vertrages.

3.2. Alle Kostenvoranschläge von Lapperre werden schriftlich mitgeteilt und sind für einen Zeitraum von einem (1) Monat ab dem Ausstellungsdatum gültig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

3.3. Jeder Kostenvoranschlag ist stets auf das beschränkt, was ausdrücklich darin enthalten ist.

3.4. Bestellt der Kunde nur einen Teil der im Kostenvoranschlag vorgesehenen Dienstleistungen und/oder Produkte, ist Lapperre berechtigt, diese Bestellung abzulehnen oder die im Kostenvoranschlag angegebenen Preise anzupassen.

3.5. Die von Lapperre in seinen Angeboten und/oder Kostenvoranschlägen angegebenen Beträge, die sich auf eventuelle Leistungen der Krankenkassen beziehen, sind stets Richtwerte und stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung. Diese Leistungen gelten in keinem Fall für den Verkauf von Zubehör.

3.6. Der Kunde kann sich für eine von Lapperre angebotene Abonnementform entscheiden. Diese Abonnements unterliegen besonderen Bedingungen. Der Kunde kann diese besonderen Bedingungen jederzeit bei Lapperre anfordern.

4. Zustandekommen, Gegenstand, Änderung und Stornierung eines Vertrages mit Lapperre

4.1. Die bloße Unterzeichnung eines Bestell- oder Reparaturscheins, eines Belegs oder eines sonstigen besonderen Vertrages führt zum Abschluss eines Vertrages mit Lapperre.

4.2. Mit der Unterzeichnung des Bestell- oder Reparaturscheins wird Lapperre für die Lieferung der darin angegebenen Produkte und/oder Dienstleistungen verantwortlich.

4.3. Der Vertrag, der durch die Unterzeichnung eines Bestellscheins geschlossen wird und sich auf Produkte bezieht, für die eine eventuelle Leistung der Krankenkasse möglich ist, wird stets unter einer auflösenden Bedingung geschlossen. Dies bedeutet: Wenn der betreffende HNO-Arzt die Ausstellung einer ärztlichen Verordnung für die Lieferung von Hörgeräten verweigert und/oder wenn der vertrauensärztliche Dienst der betreffenden Krankenkasse den Erstattungsantrag ablehnt und der Kunde Lapperre rechtzeitig den Nachweis hierfür erbringt (siehe Absatz 2), wird der Vertrag mit Lapperre automatisch aufgelöst. Diese Vertragsauflösung ist für den Kunden stets kostenlos. In einem solchen Fall – d. h. wenn eine der vorgenannten auflösenden Bedingungen eintritt – verpflichtet sich der Kunde, die bereits erhaltenen Produkte innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt des Ablehnungsbescheids des HNO-Arztes und/oder des Vertrauensarztes der Krankenkasse in ihrer Originalverpackung und im Originalzustand an Lapperre zurückzusenden.

Es obliegt jedoch dem Kunden, den Nachweis einer eventuellen Ablehnung durch den HNO-Arzt und/oder den Vertrauensarzt zu erbringen. Erbringt der Kunde diesen Nachweis nicht innerhalb einer Frist von 2 Monaten ab dem Datum der Unterzeichnung des Bestellscheins (auf dem die Produkte angegeben sind, für die eine Leistung möglich ist) gegenüber Lapperre, erlöschen die auflösenden Bedingungen und der Vertrag wird rechtskräftig. In diesem Fall ist der Kunde (gemäß Artikel 6.6) verpflichtet, den Gesamtwert wie auf dem Bestellschein angegeben zu zahlen.

Lapperre bietet dem Kunden jedoch die Möglichkeit, den Vertrag nach dem oben genannten Zeitraum von 2 Monaten, spätestens jedoch 3 Monate nach Unterzeichnung des Bestellscheins, zu kündigen. Diese Möglichkeit der einseitigen Vertragskündigung durch den Kunden ist nur unter Vorlage eines Ablehnungsbescheids (des HNO-Arztes und/oder der Krankenkasse) möglich. Diese einseitige Kündigung ist für den Kunden nicht kostenlos. In einem solchen Fall ist Lapperre berechtigt, einen Schadenersatz in Höhe von 25 % des Gesamtwerts laut Bestellschein zu verlangen. Gegebenenfalls informiert der Kunde Lapperre schriftlich über seine Entscheidung zur einseitigen Kündigung des Vertrages, beigefügt mit einer Kopie des Ablehnungsbescheids des HNO-Arztes und/oder des Vertrauensarztes der betreffenden Krankenkasse. In diesem Fall verpflichtet sich der Kunde, die bereits erhaltenen Produkte innerhalb von zwei Werktagen nach der schriftlichen Mitteilung der einseitigen Vertragskündigung im Originalzustand und in der Originalverpackung an Lapperre zurückzusenden.

Mangels schriftlicher Mitteilung der einseitigen Kündigung und/oder eines Ablehnungsbescheids innerhalb der oben genannten Frist von 3 Monaten nach Unterzeichnung des Bestellscheins ist der Kunde somit verpflichtet, den auf dem Bestellschein angegebenen Gesamtbetrag zu zahlen. Entscheidet sich der Kunde dafür, die Produkte trotz eines eventuellen Ablehnungsbescheids zu behalten und den Gesamtpreis selbst zu zahlen, stellt Lapperre eine Rechnung über den Gesamtbetrag (d. h. ohne Abzug der Krankenkassenleistung) aus.

Stellt der HNO-Arzt hingegen eine ärztliche Verordnung aus und genehmigt der Vertrauensarzt den Erstattungsantrag der Versicherung, wird der Vertrag rechtskräftig. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, in Abstimmung mit Lapperre innerhalb eines Monats nach Mitteilung der vorgenannten Genehmigungen die „Lieferbescheinigung“ (Anhang 12) auszufüllen und zu unterzeichnen. Andernfalls ist Lapperre berechtigt, dem Kunden den auf dem Bestellschein angegebenen Gesamtbetrag in Rechnung zu stellen.

In den in den Absätzen 1 und 3 dieses Artikels beschriebenen Situationen behält sich Lapperre darüber hinaus das Recht vor, dem Kunden jeglichen Schaden, Verlust, Diebstahl oder Wertverlust von Produkten in Rechnung zu stellen, die vom Kunden genutzt wurden, aber an Lapperre zurückzugeben sind.

4.4. Die von Lapperre in seinen Kostenvoranschlägen, Bestell- oder Reparaturscheinen gemachten Angaben/Informationen basieren auf den vom Kunden zum Datum des Kostenvoranschlags, Bestell- oder Reparaturscheins bereitgestellten und Lapperre vorliegenden Informationen. Lapperre ist jedoch nicht an zusätzliche Informationen gebunden, die vom Kunden oder von Dritten nach der Erstellung und Vorlage der vorgenannten Dokumente bereitgestellt werden. Gegebenenfalls wird Lapperre den Kunden darüber informieren.

4.5. Eine Änderung des Bestell- oder Reparaturscheins, eines Belegs oder einer besonderen Vereinbarung ist nur gültig, wenn Lapperre dieser Änderung schriftlich zugestimmt hat.

4.6. Der Kunde erkennt an, dass er darüber informiert wurde und akzeptiert, dass Produktion, Techniken, Technologie und Design im medizinischen Sektor Entwicklungen unterliegen, sodass bei Hörgeräten und Zubehör bestimmte Details leicht vom bestellten oder präsentierten Produktmodell abweichen können. Diese Abweichungen dürfen jedoch in keinem Fall die vom Kunden vorgesehenen spezifischen Eigenschaften und/oder die besondere Verwendung beeinträchtigen, wie sie Lapperre zuvor schriftlich mitgeteilt und von Lapperre akzeptiert wurden.

5. Lieferung und Gefahrenübergang

5.1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der bestellten Produkte und/oder Dienstleistungen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Vertragsschluss.

5.2. Gelingt es Lapperre nicht, die vom Kunden bestellten Produkte innerhalb der mit dem Kunden vereinbarten Frist zu liefern, wird der Kunde Lapperre auffordern, die Lieferung innerhalb einer den Umständen angemessenen Nachfrist vorzunehmen. Liefert Lapperre die Produkte auch innerhalb dieser Nachfrist nicht, hat der Kunde das Recht, den Vertrag auf Kosten von Lapperre zu kündigen und einen Schadensersatz in Höhe von 25 % des Preises des bestellten Hörgeräts zu verlangen.

5.3. Der Kunde erklärt ausdrücklich, sich der Tatsache bewusst zu sein, dass die von ihm bestellten Produkte nur in Belgien geliefert/abgeholt werden können.

5.4. Sofern nicht anders vereinbart, werden die vom Kunden bestellten oder für den Kunden reparierten Produkte an die Adresse der betreffenden Lapperre-Verkaufsstelle geliefert.

5.5. Holt der Kunde die bestellten oder reparierten Produkte zum vorgesehenen Datum nicht bei Lapperre ab und ist dieses Versäumnis nicht Lapperre oder höherer Gewalt zuzuschreiben, ist der Kunde Lapperre gegenüber von Rechts wegen zur Zahlung einer Lagergebühr von 10 EUR/Tag ab dem dritten Werktag nach dem Datum der Absendung einer schriftlichen Mahnung per Einschreiben verpflichtet, die ohne gültige Reaktion geblieben ist, ohne dass dies zu einer Überwachungs- oder Aufbewahrungspflicht seitens Lapperre führt. Gegebenenfalls stellt Lapperre hierfür eine zusätzliche Rechnung aus.

5.6. Eventuelle Lieferkosten für die vom Kunden bestellten Produkte im Falle einer Abweichung von Artikel 5.4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen stets zu Lasten des Kunden, der vor der Erteilung seiner Bestellung darüber informiert wurde.

5.7. Jede Lieferung der vom Kunden bestellten Produkte an dessen Adresse erfolgt stets auf Gefahr und Gefahr des Kunden.

5.8. Unbeschadet der Tatsache, dass das Eigentum an den bestellten Produkten erst nach vollständiger Bezahlung übergeht (siehe Artikel 10.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen), ist der Kunde für den Verlust, den Diebstahl oder die Beschädigung der von ihm bestellten Produkte verantwortlich, selbst im Falle von Unfall oder höherer Gewalt sowie für Zufall oder höhere Gewalt, wenn der Kunde die bestellten Produkte nicht rechtzeitig abholt, wie in Artikel 5.5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben. Das Gleiche gilt für reparierte Produkte, die nicht rechtzeitig abgeholt wurden.

6. Preise und Zahlung

6.1. Alle angegebenen Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich inklusive aller Steuern.

6.2. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise exklusive Liefer- und/oder Lagerkosten.

6.3. Die vollständige Zahlung des verbleibenden Rechnungsbetrags muss in bar oder spätestens am Fälligkeitsdatum der Rechnung von Lapperre erfolgen. Andernfalls sendet Lapperre eine erste kostenlose Mahnung mit der Aufforderung zur Zahlung innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen. Diese Frist von 14 Kalendertagen beginnt am dritten Werktag nach Absendung der Mahnung bei postalischer Zustellung oder am Kalendertag nach dem Tag der Absendung der Mahnung bei elektronischer Übermittlung (z. B. per E-Mail).

6.4. Bei vollständiger oder teilweiser Nichtzahlung nach Ablauf der in Artikel 6.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Nachfrist sind ab dem ersten Kalendertag nach Ablauf dieser Nachfrist von Rechts wegen und ohne weitere Mahnung Verzugszinsen auf den geschuldeten Betrag zu zahlen, und Lapperre ist berechtigt, eine pauschale Schadensersatzklausel in Rechnung zu stellen. Die Verzugszinsen werden zum Leitzins zuzüglich acht Prozentpunkten gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Gesetzes vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr berechnet.

Die pauschale Schadensersatzklausel beträgt:

20,00 EUR, wenn der verbleibende Restbetrag weniger als oder gleich 150,00 EUR beträgt;

30,00 EUR zuzüglich 10 % des geschuldeten Betrags auf den Tranche zwischen 150,01 EUR und 500,00 EUR, wenn der verbleibende Restbetrag zwischen 150,01 EUR und 500,00 EUR liegt;

65,00 EUR zuzüglich 5 % des geschuldeten Betrags auf den Tranche über 500,00 EUR mit einem Höchstbetrag von 2.000,00 EUR, wenn der verbleibende Restbetrag mehr als 500,00 EUR beträgt.

6.5. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Absendung einer Mahnung zur Zahlung des vollen Preises an den Kunden (nach Abschluss des in Artikel 6.3 vorgesehenen Verfahrens), kann Lapperre den Verkauf stornieren. In diesem Fall und unbeschadet der vorstehenden Zins- und Strafklausel ist der Kunde Lapperre gegenüber zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe des Rechnungsbetrags verpflichtet, gegebenenfalls abzüglich des Betrags aus dem Weiterverkauf (falls möglich) der Produkte, wobei der Kunde und Lapperre vereinbaren, dass ein Minimum von 25 % des Gesamtpreises (als Entschädigung) geschuldet wird. Dies gilt unbeschadet des Rechts von Lapperre, einen höheren tatsächlichen Schaden nachzuweisen.

6.6. Lapperre behält sich das Recht vor, dem Kunden den Gesamtbetrag der bestellten Produkte in Rechnung zu stellen, wenn der Kunde die Dokumente für die Lieferung (Anhänge 12 und 17) nicht innerhalb einer Frist von zwei (2) Monaten vorlegt. Diese Frist von zwei (2) Monaten beginnt ab dem auf dem unterzeichneten Bestellschein angegebenen Datum zu laufen.

6.7. Die Nichtzahlung einer Rechnung bei Fälligkeit führt zur sofortigen Fälligkeit aller ausgestellten und unbezahlten Rechnungen, selbst derjenigen, die noch nicht fällig sind, sowie zur Fälligkeit von Rechnungen, die von Lapperre aufgrund gelieferter Produkte und/oder erbrachter Dienstleistungen noch auszustellen sind, unabhängig von zuvor gewährten Zahlungszielen. Im Falle der Nichtzahlung einer Rechnung ist Lapperre außerdem berechtigt, alle bestehenden Verträge mit dem Kunden, die noch erfüllt werden müssen, auszusetzen oder zu kündigen.

6.8. Zahlungen auf Rechnungen werden zuerst auf die geschuldeten Zinsen, dann auf den geschuldeten Schadensersatz und erst danach auf den Hauptbetrag der ältesten unbezahlten Rechnungen angerechnet. Lapperre behält sich daher das Recht vor, eingehende Zahlungen in erster Linie auf andere unbezahlte Rechnungen anzurechnen.

7. Finanzierung – Komfort-Zahlungsplan

7.1. Der Kunde kann sich auf Wunsch für den Komfort-Zahlungsplan entscheiden, bei dem es sich um einen Ratenkredit handelt. Dieser Komfort-Zahlungsplan wird von einem externen Kreditgeber angeboten und unterliegt besonderen Bedingungen, die beim Abschluss eines Komfort-Zahlungsplans ausgehändigt werden, aber auch jederzeit bei Lapperre angefordert werden können.

7.2. Gegebenenfalls wird die Finanzierung gemäß den Regeln über den Verbraucherkredit aus Buch VII des Gesetzbuches über das Wirtschaftsrecht gewährt, insbesondere Artikel VI.83 bezüglich des Rechts des Verbrauchers, vom Kreditvertrag zurückzutreten.

7.3. Im Falle einer von Lapperre organisierten Finanzierung wird dies auf der Vorderseite des Bestellscheins angegeben.

7.4. Wenn auf der Vorderseite des Bestellscheins angegeben ist, dass der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung der Gewährung einer Finanzierung geschlossen wurde, und diese Finanzierung vom Kreditgeber abgelehnt wird, informiert der Kunde Lapperre unverzüglich darüber. Darüber hinaus muss Lapperre innerhalb von zwei Wochen nach Unterzeichnung des Bestellscheins ein schriftlicher Nachweis dieser Ablehnung übermittelt werden. Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmung ist der Kunde zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet; die Parteien vereinbaren, dass dieser Schaden 15 % des Gesamtpreises der bestellten Produkte entspricht (vorbehaltlich der Verfügbarkeit einer Finanzierung), unbeschadet des Rechts von Lapperre, einen höheren tatsächlichen Schaden nachzuweisen.

7.5. Lapperre übernimmt keine Haftung im Falle der Verweigerung der Kreditgewährung durch den Kreditgeber.

8. Versicherung – ConfortPlus-Plan

8.1. Der ConfortPlus-Plan ist ein Leistungspaket, das Lapperre beim Verkauf seiner Hörgeräte anbietet. Der ConfortPlus-Plan umfasst drei Elemente: ein Paket allgemeiner Vorteile, eine Versicherung gegen Beschädigung, Verlust und Diebstahl sowie eine Verlängerung der gesetzlichen Garantie. Die Bedingungen und Modalitäten, unter denen Kunden den ConfortPlus-Plan abschließen können, sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ConfortPlus-Plans festgelegt, die beim Abschluss eines ConfortPlus-Plans mitgeteilt werden, aber auch jederzeit bei Lapperre angefordert werden können.

9. Garantie

9.1. Gemäß den Artikeln 1649bis bis 1649nonies des Zivilgesetzbuches (Code Civil) steht dem Kunden eine gesetzliche Garantie für jede Vertragswidrigkeit zu, die zum Zeitpunkt der Lieferung besteht und innerhalb einer Frist von zwei Jahren ab dieser Lieferung auftritt.

Nach Ablauf der im vorstehenden Absatz beschriebenen Garantie steht dem Kunden auch die gesetzliche Garantie für versteckte Mängel gemäß den Artikeln 1641 bis 1649 des Zivilgesetzbuches zu, unter der Bedingung, dass der versteckte Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung bestand und soweit der versteckte Mangel die verkaufte Sache für den Gebrauch, für den sie bestimmt ist, ungeeignet macht oder ihren Gebrauch erheblich beeinträchtigt.

Der Kunde ist verpflichtet, jede Lieferung nach Erhalt sorgfältig und vollständig zu prüfen. Jede Vertragswidrigkeit oder jeder versteckte Mangel muss Lapperre (am Hauptsitz der SA Sonova Retail Belgium) innerhalb einer Frist von zwei Monaten ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde ihn festgestellt hat oder normalerweise hätte feststellen müssen, per Einschreiben mitgeteilt werden; andernfalls ist der Anspruch des Kunden auf der Grundlage von Artikel 1649bis ff. und/oder Artikel 1641 ff. des Zivilgesetzbuches unzulässig.

9.2. Produkte dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung von Lapperre an Lapperre zurückgesandt werden. Eine eventuelle schriftliche Zustimmung von Lapperre zur Rücksendung dieser Produkte beinhaltet keine Anerkennung der Vertragswidrigkeit dieser Produkte oder des Bestehens eines versteckten Mangels. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung der Produkte auf Kosten und Gefahr des Kunden.

9.3. Zusätzlich zu der oben beschriebenen gesetzlichen Garantie kann der Kunde eine erweiterte vertragliche Garantie erwerben, die von Lapperre angeboten wird (im Rahmen des ConfortPlus-Plans oder unabhängig davon). Gegebenenfalls sind die Bedingungen der vertraglichen Garantie auf dem Bestellschein enthalten oder im ConfortPlus-Plan detailliert beschrieben, von dem der Kunde bestätigt, eine Kopie erhalten zu haben und diese zu akzeptieren.

10. Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

10.1. Abweichend von Artikel 1583 des Zivilgesetzbuches gehen die Eigentumsrechte an den gelieferten Produkten erst im Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung (Hauptforderung, Zinsen, Kosten und alle sonstigen Nebenforderungen) der entsprechenden Rechnung auf den Kunden über.

10.2. Lapperre behält sich das Recht vor, die Produkte zurückzunehmen, wenn die Zahlung des für die Produkte geschuldeten Preises nicht am Fälligkeitsdatum der Rechnung erfolgt ist.

10.3. Der Kunde verpflichtet sich, alles zu tun, was vernünftigerweise von ihm erwartet werden kann, um die Eigentumsrechte an den unbezahlten Produkten zu sichern. Unbeschadet des Artikels 10.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Kunde daher ab der Lieferung für den Verlust und/oder die Beschädigung der unbezahlten Produkte verantwortlich, selbst im Falle von Zufall oder höherer Gewalt.

10.4. Lapperre steht außerdem ein Zurückbehaltungsrecht an den Produkten zu, die vom Kunden zur Reparatur übergeben wurden, solange Lapperre über eine fällige Forderung gegen den Kunden verfügt (z. B. unbezahlte Rechnungen). Lapperre ist berechtigt, dieses Zurückbehaltungsrecht an allen Produkten auszuüben, die Eigentum des Kunden sind und sich in seinem Besitz befinden. Dies dient der Abdeckung aller Beträge, die der Kunde Lapperre schuldet oder noch schulden wird.

11. Haftung

11.1. Lapperre haftet nur für direkte Schäden, die aus Vorsatz, absichtlichem Verschulden oder grober Fahrlässigkeit resultieren. In keinem Fall kann Lapperre für den Ersatz von immateriellen, mittelbaren oder Folgeschäden haftbar gemacht werden, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Entgangener Gewinn, Umsatzverluste, Einnahmenverluste oder Ansprüche Dritter.

11.2. Die vertragliche und außervertragliche Haftung von Lapperre ist jederzeit auf den Rechnungsbetrag der Produkte und/oder Dienstleistungen beschränkt, für die ihre Haftung in Anspruch genommen wird.

11.3. Soweit Lapperre bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen auf die Mitwirkung, Dienstleistungen und Lieferungen Dritter angewiesen ist, haftet sie nicht für Schäden, die aus deren Verschulden oder Fahrlässigkeit entstehen.

11.4. Jede Haftung von Lapperre ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Schaden durch das Verschulden oder das Eingreifen des Kunden oder eines Dritten verursacht wurde.

11.5. Lapperre haftet weder für Schäden, die aus Verschleiß resultieren, noch für Schäden, die aus einer Anwendung und/oder Nutzung der bestellten Produkte resultieren, die nicht dem normalen Gebrauch oder den Gebrauchs-, Installations-, Reinigungs- oder Wartungsanweisungen entspricht.

11.6. Lapperre haftet in keinem Fall für Schäden, die durch einen Mangel der gelieferten Produkte verursacht wurden, wenn dieser Schaden nicht ausschließlich auf diesen Mangel zurückzuführen ist, sondern auch auf ein Verschulden oder eine Fahrlässigkeit des Kunden oder einer Person, für die der Kunde verantwortlich ist.

12. Reklamationen

12.1. Eventuelle Reklamationen können schriftlich an den Hauptsitz der SA Sonova Retail Belgium gerichtet werden. Gegebenenfalls können sie auch per E-Mail an die Geschäftsführung der SA Sonova Retail Belgium unter folgender E-Mail-Adresse gesendet werden: info@lapperre.be.

12.2. Reklamationen und/oder Anmerkungen zur Rechnungsstellung müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung per Einschreiben unter Angabe der Gründe an Lapperre an die in Artikel 12.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebene Adresse gerichtet werden. Außer in Fällen, in denen das Datum des Erhalts der Rechnung offensichtlich ist, gilt die Rechnung spätestens drei Tage nach dem Rechnungsdatum als zugegangen.

12.3. Eventuelle Reklamationen setzen die Fälligkeit der Rechnungen von Lapperre nicht aus.

13. Eigenschaft des Kunden

13.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer Gesamtheit, wenn der Kunde ein Verbraucher im Sinne des Gesetzbuches über das Wirtschaftsrecht oder im Sinne des Artikels 1649 bis § 2 1° des Zivilgesetzbuches ist, d. h. wenn der Kunde eine natürliche Person ist, die zu Zwecken handelt, die nicht ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

13.2. Ist der Kunde kein Verbraucher im Sinne von Artikel 13.1, gelten die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ebenfalls in ihrer Gesamtheit, jedoch mit Ausnahme der Artikel: 4.1., 5.1., 5.2., 6.3, 6.4., 7., 9.1., 21.1. und 21.2. In diesem Fall:

wird Artikel 4.1 um folgenden Satz ergänzt: „Soweit der Kunde kein Verbraucher ist, kommt der Vertrag mit Lapperre erst zustande, wenn die vorgenannten Dokumente von einer Person (juristischen Person) unterzeichnet werden, die berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu verpflichten.“;

können die angegebenen Preise erhöht werden, wenn der vom Hersteller oder Importeur empfohlene Listenpreis steigt;

ist das angegebene Lieferdatum oder die angegebene Lieferfrist stets rein indikativ und stellt keine verbindliche Zusage seitens Lapperre dar;

wird Artikel 6.3 durch folgende Bestimmung ersetzt: „Die vollständige Zahlung des geschuldeten Gesamtbetrags muss in bar oder spätestens am Fälligkeitsdatum der Rechnung von Lapperre erfolgen. Andernfalls sind auf den geschuldeten Betrag von Rechts wegen und ohne Mahnung Zinsen in Höhe von 1 % pro angefangenem Monat bis zum Datum der vollständigen Zahlung geschuldet, und der geschuldete Betrag erhöht sich außerdem um eine Schadensersatzklausel von 15 %, mindestens jedoch 100,00 EUR, unbeschadet eventueller zusätzlicher Gerichtskosten und Kosten des Gerichtsvollziehers.“;

findet Artikel 6.4 keine Anwendung;

wird Artikel 9.1 durch folgende Bestimmung ersetzt: „Gesetzliche Garantie: Der Käufer genießt die gesetzliche Garantie für versteckte Mängel gemäß den Artikeln 1641 bis 1649 des Zivilgesetzbuches, wenn der versteckte Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung bestand und soweit der versteckte Mangel das Produkt für den Gebrauch, für den es bestimmt ist, ungeeignet macht oder seinen Gebrauch erheblich beeinträchtigt. Jeder versteckte Mangel muss dem Verkäufer per Einschreiben innerhalb von zwei Monaten ab dem Zeitpunkt mitgeteilt werden, an dem der Käufer ihn festgestellt hat oder normalerweise hätte feststellen müssen. Offensichtliche Mängel müssen Lapperre in jedem Fall innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach der Lieferung per Einschreiben mitgeteilt werden.“;

wird Artikel 21.1 durch folgende Bestimmung ersetzt: „Die Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden und Lapperre unterliegen belgischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss des Wiener Übereinkommens vom 11. April 1980“;

sind ausschließlich die Gerichte des Gerichtsbezirks Brüssel zuständig.

14. Höhere Gewalt

14.1. Die Partei, die sich auf ein Ereignis höherer Gewalt beruft, muss die andere Partei unverzüglich per Einschreiben, per einfacher Post und/oder per E-Mail oder über jedes andere Kommunikationsmittel informieren, sobald sie Kenntnis von dem Ereignis und dessen Folgen für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen erlangt hat. Die Parteien schließen finanzielle höhere Gewalt ausdrücklich aus.

14.2. Lapperre kann im Falle einer Verzögerung oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt nicht haftbar gemacht werden. Höhere Gewalt umfasst: Kriege, Epidemien/Pandemien, behördliche Entscheidungen, Brände, Überschwemmungen, Streiks oder sonstige Handlungen Dritter oder Ereignisse, die Lapperre nicht zuzurechnen sind und die die Erfüllung der Vereinbarung vorübergehend oder vollständig unmöglich machen.

14.3. Im Falle höherer Gewalt kann Lapperre nach eigenem Ermessen, ohne dass eine Mahnung oder ein gerichtliches Einschreiten erforderlich ist und ohne dass der Kunde Regressansprüche gegen Lapperre geltend machen kann: (i) die fehlenden Dienstleistungen und/oder Produkte durch ein funktionales Äquivalent ersetzen; (ii) die Erfüllung ihrer Verpflichtungen vorübergehend aussetzen; (iii) den Vertrag mit dem Kunden per Einschreiben kündigen (wenn aufgrund der Situation höherer Gewalt die Erfüllung des Vertrages endgültig unmöglich wird oder wenn diese neuen Umstände das wirtschaftliche Gleichgewicht zwischen den Parteien so stark stören, dass die Verpflichtungen von Lapperre unzumutbar erhöht werden); und/oder (iv) den Kunden auffordern, den Vertrag zwischen dem Kunden und Lapperre neu zu verhandeln, um einen neuen Vertrag mit denselben Interessen und demselben wirtschaftlichen Gleichgewicht zu schließen.

15. Verwirkung (Verzicht)

15.1. Die Tatsache, dass Lapperre ein ihr zustehendes Recht einmalig oder auch wiederholt nicht ausübt, führt in keinem Fall zur Verwirkung dieses Rechts.

16. Rechte an geistigem Eigentum

16.1. Alle Rechte an geistigem und/oder gewerblichem Eigentum an allen von Lapperre entwickelten, zur Verfügung gestellten und/oder verkauften Produkten, Analysen, Ausführungsmethoden, Entwürfen, Zeichnungen, Modellen, Berichten, Kostenvoranschlägen, Broschüren und sonstigen Dokumenten stehen Lapperre oder ihren Lieferanten zu.

16.2. Der Kunde verpflichtet sich, alle Rechte an geistigem und/oder gewerblichem Eigentum von Lapperre und ihren Lieferanten zu respektieren und respektieren zu lassen.

17. Datenschutz

17.1. Der Kunde ermächtigt Lapperre, die vom Kunden bereitgestellten personenbezogenen Daten in eine automatisierte Datenbank einzugeben. Diese Daten werden zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen verwendet, aber auch zur Optimierung der von Lapperre erbrachten Dienstleistungen, zur Aufrechterhaltung von Verträgen, zur Organisation der Bereitstellung der vereinbarten Dienstleistungen und zur Durchführung von Informations- oder Werbekampagnen im Zusammenhang mit den von Lapperre angebotenen Dienstleistungen und/oder Produkten. Der Kunde ermächtigt Lapperre, Daten an Dritte zu übermitteln, falls dies erforderlich ist.

17.2. Der Kunde kann jederzeit die Mitteilung und Berichtigung seiner Daten verlangen. Wenn der Kunde keine kommerziellen Informationen mehr von Lapperre erhalten möchte, muss er Lapperre darüber informieren.

17.3. Lapperre verpflichtet sich, im Rahmen ihrer Möglichkeiten angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz eventuell von ihr verarbeiteter personenbezogener Daten zu ergreifen.

17.4. Die Datenschutzrichtlinie von Lapperre kann auf folgender Website eingesehen werden: https://www.lapperre.be/fr/avis-de-confidentialite/. Diese Erklärung gibt dem Kunden Auskunft darüber, welche Daten Lapperre verarbeitet, warum sie verarbeitet werden, welche Rechte der Kunde in Bezug auf personenbezogene Daten hat und wie diese Rechte ausgeübt werden können.

18. Auslegung

18.1. Die Überschriften der Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen lediglich der leichteren Lesbarkeit und sind nicht Bestandteil des Vertrages mit Lapperre zum Zwecke seiner Auslegung und Lesung. Unterliegt eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verschiedenen Auslegungen und führen bestimmte Auslegungen zur Nichtigkeit oder Unanwendbarkeit der betreffenden Bestimmung, versteht es sich von selbst, dass dieser Bestimmung eine rechtlich gültige Auslegung zu geben ist.

19. Vollständigkeit des Vertrages

19.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integraler Bestandteil des mit Lapperre geschlossenen Vertrages.

20. Teilunwirksamkeit

20.1. Die eventuelle Nichtigkeit, Ungültigkeit oder Unanwendbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sei es teilweise oder vollständig, berührt in keiner Weise die Gültigkeit oder Anwendung des Vertrages mit Lapperre oder der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

20.2. Gegebenenfalls werden der Kunde und Lapperre die nichtige, ungültige oder unanwendbare Klausel ganz oder teilweise durch eine gültige Klausel ersetzen, die identische wirtschaftliche Wirkungen hat und der ursprünglichen Absicht so nahe wie möglich kommt.

21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

21.1. Die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und Lapperre unterliegt belgischem Recht.

21.2. Streitsachen bezüglich der Auslegung, Erfüllung oder Kündigung von Verträgen zwischen dem Kunden und Lapperre können nach Wahl des Klägers wie folgt anhängig gemacht werden: (i) vor den Gerichten des Wohnsitzes des Beklagten oder eines der Beklagten, oder (ii) vor den Gerichten des Ortes, an dem die streitigen Verpflichtungen entstanden sind oder an dem sie erfüllt werden, erfüllt wurden oder erfüllt werden müssen, oder (iii) vor den Gerichten des Gerichtsbezirks des Hauptsitzes von Lapperre.

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